Privatstiftungsrecht

    Stiftungen sind mehr als Beratungssache.
    Sie sind Vertrauenssache.

    Das Privatstiftungsrecht bietet steueroptimierte Möglichkeiten zur Vermögensvorsorge.
    Die Vorteile einer Stiftung zeigen sich insbesondere bei der Regelung des Nachlasses.

    Hervorzuheben sind vor allem

    • die Kontinuität in der Unternehmensnachfolge
    • die Verhinderung der "Zersplitterung" von Vermögen
    • die Versorgung von nahestehenden Personen
    • soziale, religiöse oder kulturelle Anliegen

    E-N-R hat die ökonomischen Potentiale dieses Rechtsinstituts und seine bedarfsgerechte Gestaltbarkeit rasch erkannt.
    Seit den frühen 1990er Jahren beraten unsere Anwälte deshalb Klienten bei der Gründung und der laufenden Verwaltung ihrer Privatstiftungen.
    Mehr noch als in anderen Rechtsbereichen gilt hier: Stiftungen sind nicht nur Beratungssache.
    Sie sind auch eine Frage des Vertrauens.

    E-N-R genießt dieses Vertrauen:
    Unsere Rechtsanwälte sind in vielen Stiftungsorganen vertreten und wahren dort die Interessen der Stifter. Mit Kompetenz, Diskretion und absoluter Loyalität.

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